b&m GmbH

Wir sind ein kleines, modernes Buchhaltungsbüro im Herzen von Kerpen-Türnich. Wir betreuen unsere Kunden umfassend und professionell in den Bereichen: 

  • Buchung lfd. Geschäftsvorfälle
  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Lohnbuchhaltung
  • lfd. Gehaltsabrechnungen
  • Onlinebuchhaltung

 

Zu unseren Kunden zählen neben Einzelunternehmen und Freiberuflern auch kleine bis mittelständige Kapitalgesellschaften.

Die b&m GmbH geht aus der Gründung des Einzelunternehmens unserer Geschäftsführerin Frau Daniela Blatzheim, gepr. Bilanzbuchhalterin (IHK), im Jahr 2011 in Kerpen hervor. Frau Blatzheim blickt auf langjährige Praxiserfahrungen in gehobenen Positionen des Rechnungswesens zurück, so dass Sie mit qualitativ hochwertigen Arbeitsergebnissen schnell das Vertrauen unserer heutigen Kunden gewinnen konnte. Starkes Wachstum erforderte bereits in 2012 größere Büroräume, so dass wir im Juli 2012 unsere modern gestalteten Büroräume in Hürth-Gleuel bezogen haben. 2014 erfolgte dann die Gründung der b&m GmbH, als Nachfolge des ursprünglichen Einzelunternehmens. In 2020 erforderte unser stetiges Wachstum einen weiteren Umzug, so dass wir nun wieder in Kerpen ansässig sind, wo größere, frisch sanierte Büroräume auf uns warten. 



Die individuelle Kundenbetreuung steht bei uns im Mittelpunkt. Wir nehmen uns Zeit für die  großen und kleinen Probleme unserer Kunden. Unser Ziel ist es, bedarfsgerechte und innovative Lösungsansätze zu finden, um das bestmögliche Ergebnis für unsere Kunden zu erzielen. Wichtig ist uns dabei insbesondere die praktikable Umsetzung bei unseren Kunden. Egal ob papierhafte Belegführung oder elektronische Belegverarbeitung, Selbstbucher oder doch lieber buchen lassen – wir bieten Ihnen die für SIE richtige Lösung!

Bei uns erhalten Sie Qualität! Das dürfen wir ruhigen Gewissens behaupten, weil wir uns einer freiwilligen Qualitätsprüfung unterzogen haben und seit November 2013 das IDZ-Qualitätssiegel „zertifizierte Bilanzbuchhalter“ tragen dürfen! Wir ruhen uns dabei nicht auf unseren Lorbeeren aus, sondern bilden uns regelmäßig weiter, damit unser Wissen für SIE stets auf dem aktuellen Rechtsstand bleibt.



* Bitte beachten Sie, dass unser Angebot gemäß § 6 Nr. 4 des Steuerberatergesetzes lediglich die Buchung laufender Geschäftsvorfälle beinhaltet. Hilfestellung in Steuersachen dürfen wir nicht anbieten. Arbeiten wie das Einrichten einer Buchhaltung, Jahresabschlussarbeiten oder Steuererklärungen erledigt der Steuerberater für Sie. Bei der Wahl sind wir Ihnen gerne behilflich!